PhD in a Nutshell

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Noch mehr Info? Betriebswirtschaftslehre (PMA) / pma.unisg.ch pma@unisg.ch Economics and Finance (PEF) / pef.unisg.ch pef@unisg.ch International Affairs and Political Economy (DIA) / dia.unisg.ch dia@unisg.ch Organisation und Kultur (DOK) / dok.unisg.ch dok@unisg.ch Rechtswissenschaft (DLS) / dls.unisg.ch dls@unisg.ch Finance (PiF) / pif.unisg.ch pif@unisg.ch Informatik (DCS) / dcs.unisg.ch dcs@unisg.ch


Inhaltsverzeichnis Bewerbung und Zulassung..................................................................................4 Planung der Promotionszeit.............................................................................10 Kursphase.............................................................................................................13 Dissertationsphase..............................................................................................20

Ihre wichtigsten Ansprechpartner: PhD Office ¦ unisg.ch/doktorat ¦ doktorat@unsg.ch Zulassung ¦ unisg.ch/zulassung ¦ zulassung@unisg.ch Studienfinanzierung ¦ unisg.ch/studienfinanzierung ¦ studienfinanzierung@unisg.ch Forschungskommission ¦ unisg.ch/research ¦ research@unisg.ch Grants Office ¦ unisg.ch/grantsoffice ¦ research@unisg.ch Young Investigatior Programme ¦ unisg.ch/yip yip@unisg.ch Allgemeine Informationen ¦ unisg.ch

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Bewerbung und Zulassung HSG-Masterstudierende, welche anschliessend doktorieren möchten, melden sich während der Semestereinschreibung über Compass an. Ehemalige HSGStudierende, welche vor maximal 12 Monaten den Master bei uns abgeschlossen haben, füllen das Reimmatrikulationsformular online aus. Alle andern sowie externe Bewerbende müssen sich mittels Online-Anmeldung bewerben. Um den Zulassungsprozess für ein PhD Studium an der Universität St.Gallen anzustossen, müssen Sie eine vollständige Bewerbung über das Online Anmeldeportal im Internet unter Studieren/Zulassung einreichen. Damit wir überprüfen können, inwieweit Sie die formalen Voraussetzungen für ein PhD Studium erfüllen, machen wir gerne eine unverbindliche Vorabklärung. Senden Sie dazu sämtliche Notenauszüge und Diplome und einen CV per E-Mail an phd@unisg. ch. Für Absolventen/Absolventinnen der Universität St.Gallen gilt dieser Nachweis als erbracht, wenn der Promotionsschnitt im Lizentiat oder Master erreicht wurde.

Zulassung mit Nicht-HSG-Master Falls Sie nicht über einen HSG-Abschluss verfügen und kein Diploma supplement erhalten haben, müssen Sie in einem offiziellen Schreiben nachweisen, dass Sie an Ihrer Heimatuniversität zum PhD Studium zugelassen würden. Können Sie diesen Nachweis – als Folge unterschiedlicher Zulassungsverfahren zum Promotionsstudium – nicht erbringen, müssen Sie mindestens zwei Empfehlungsschreiben 4 www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshelll

von Professoren oder Professorinnen Ihrer bisherigen Universität einreichen. Diese Empfehlungsschreiben müssen darüber hinaus Auskunft geben, was Sie bisher geleistet haben und weshalb Sie sich für ein PhD Studium besonders qualifizieren. Die HSG wird ferner Ihren Ausbildungsgang mit dem HSG-Curriculum vergleichen und dabei insbesondere die Regelstudiendauer, die Qualität der Kurse und die universitären Abschlüsse als Vergleichskriterien heranziehen. Massgebend ist letztlich, dass Sie über einen anerkannten universitären und zum PhD Programm fachgleichen oder fachähnlichen Masterabschluss verfügen. Grundlage für den Entscheid sind die «Promotionsordnung (PromO17) für das Doktorat der Universität St. Gallen vom 7. November 2016» sowie die aktuellen Studienordnungen des entsprechenden Programmes. Nach Ihrer vollständigen Anmeldung findet durch uns die Prüfung im Hinblick auf die formalen Kriterien statt. Bei positiver Beurteilung können Sie – je nach Programm – mit der Suche nach einem Referenten oder einer Referentin beginnen.


unisg.ch/zulassung

Beachten Sie, dass bestimmte Abschlüsse die Voraussetzungen für ein PhD Studium an der HSG nicht erfüllen. Dazu gehören Abschlüsse einer Fachhochschule (Hochschule ohne Promotionsrecht) oder MBAAbschlüsse. Die Zulassung zum PhD Studium erfolgt «sur Dossier» durch die entsprechende Programmkommission.

Zulassung mit fachähnlichem Abschluss Hier können mit der Zulassung zum PhD Studium Zulassungsauflagen verlangt werden. Diese beinhalten Grundlagenkurse wie auch Kurse der Kerndisziplin. Die Zulassungsauflagen sind abhängig von der Vorbildung und werden gemeinsam von dem Referenten oder der Referentin und der Programmkommission festgelegt. Diese Zulassungsauflagen bedeuten einen zusätzlichen Aufwand, welcher neben den regulären Kursen und Ihren sonstigen Verpflichtungen zu bewältigen ist und vor Einreichung der Vorstudie bestanden sein müssen. Beim PhD Office kann eine einmalige Fristverlängerung für die Erbringung dieser Zulassungsauflagen beantragt werden. Maximal wird ein Semester gewährt. Bitte beachten Sie, dass sich mit dieser Fristverlängerung zur Einreichung

der Vorstudie die Gesamtstudienzeit von 10 Semester nicht verlängert.

Anmeldeprozess Falls Sie an der HSG studieren und direkt anschliessend an den Master-Abschluss das PhD Studium aufnehmen möchten, schreiben Sie sich während der Semestereinschreibefrist über Compass für das gewünschte PhD Programm ein. Falls Sie bereits einmal ein Masterprogramm an der HSG erfolgreich abgeschlossen haben und maximal zwei Semester exmatrikuliert sind, füllen Sie das Reimmatrikulationsformular im Internet aus und laden sie, falls nötig, die Wohnsitzbestätigung hoch. Falls Sie vor mehr als 6 Monaten den Master bei uns erworben oder einen HSGexternen Master abgeschlossen haben, erstellen Sie im Online-Anmeldeportal im Internet ein Benutzerkonto. Danach werden Sie in vier Schritten durch die OnlineAnmeldung geführt. Füllen Sie die Seiten von oben nach unten aus, da Abhängigkeiten zwischen den Eingabefeldern bestehen können. Die Online-Anmeldung gibt Ihnen ebenfalls Anweisung, wie Sie die Gebühr von CHF 250 zu bezahlen haben. Beachten Sie, www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshell 5


dass nur online bezahlt werden kann. Erst nach der Bezahlung können Sie die Anmeldung absenden. Welche Unterlagen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen, hängt davon ab, für welches PhD Programm Sie sich anmelden möchten. Beachten Sie aber, dass alle erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form zur Verfügung stehen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Vollständigkeit Ihrer Bewerbung informieren Sie sich online auf www.unisg.ch/zulassung oder kontaktieren das PhD Office (phd@unisg.ch). Neben zahlreichen anderen Dokumenten müssen Sie auf jeden Fall alle akademischen Abschlüsse, die Sie erworben haben, in einem File elektronisch hochladen. Nach der definitiven Zulassung werden wir Sie auffordern, das Original Ihres 6 www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshelll

Masterdiploms im PhD Office vorzulegen. Sofern Ihre Zeugnisse und andere Unterlagen nicht in Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch abgefasst sind, müssen Sie zusätzlich eine deutsche oder englische amtlich beglaubigte Übersetzung des Dokumentes einreichen. Für ausländische Abschlüsse ist eine offizielle Beschreibung der jeweils verwendeten Notenskala beizulegen. Sie können mithelfen, das Anmeldeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem Sie sicherstellen, dass Ihre Unterlagen klar und unmissverständlich sind. Ist beispielsweise der Titel eines bestimmten Kurses, der für Ihre Bewerbung relevant ist, für Dritte nicht eindeutig verständlich oder gar irreführend, dann legen Sie eine offizielle Kursbeschreibung bei. Anhand von Prüfungsreglementen oder offiziellen Erlassen, welche über Notenskalen Aus-


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Nur vollständige Anmeldungen können berücksichtigt werden

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kunft geben, kann wesentlich schneller beurteilt werden, ob Sie für das gewählte PhD Programm ausreichend qualifiziert sind. Versäumen Sie die rechtzeitige Eingabe wichtiger Dokumente, können diese später nicht mehr für die Entscheidung herangezogen werden.

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wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Reimmatrikulierte gelten andere Stichtage: der 15. August für eine Aufnahme im Herbst und der 15. Januar für einen Start im Frühjahr.

Betreuung Ihrer Disseration Bitte beachten Sie, dass nur fristgerechte und vollständige Anmeldungen berücksichtigt werden können. Durch Einloggen in Ihr Bewerbungsportal können Sie sich jederzeit über die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen informieren und den Stand der Bearbeitung verfolgen. Wir sichten Ihre Dokumente und geben Ihnen Bescheid, ob Sie die formalen Kriterien erfüllen. Bei positiver Beurteilung müssen Sie nun mit einem Referenten oder einer Referentin Kontakt aufnehmen, ausgenommen für die PhD Programme in «Economics and Finance (PEF)» und «Finance (PiF)». Die definitive Zulassung ist abhängig vom Entscheid der Programmkommission und des Empfehlungsschreiben des Referenten oder der Referentin. Hierfür muss er oder sie das Formular „Betreuung Doktorierende“, welches im FacultyWeb zu finden ist, fristgerecht im PhD Office einreichen. „Fristgerecht“ bedeutet: 30. April für einen Studienbeginn im Herbstsemester und 30. November für einen Studienbeginn im Frühjahrssemester. Für

Es ist Ihre persönliche Verantwortung, einen Referenten oder eine Referentin zu finden. Die Universitätsverwaltung und das PhD Office können Ihnen dabei leider nicht behilflich sein. Rechnen Sie damit, dass die Suche zeitintensiv sein könnte. Er oder sie wird eine grobe Projektskizze mit Erläuterungen zu Ihrer Forschungsfrage verlangen und gegebenenfalls Interviews mit Ihnen durchführen. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit dieser Betreuungsperson mehrere Jahre zusammen arbeiten werden. Sie werden den Referenten oder die Referentin in der Rolle des Mentors und Lehrers während Ihres gesamten PhD Studiums erleben. Viele Alumni stehen noch jahrelang im geschäftlichen und persönlichen Kontakt mit ihrem ehemaligen Dissertationskomitee. Die Qualität dieses Verhältnisses hängt in hohem Masse davon ab, was Sie selbst investieren und wer die Betreuung übernimmt. Neben der naheliegenden Suche nach eiwww.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshell 7


nem Experten oder einer Expertin in Ihrem Fachgebiet sollten Sie noch andere Kriterien bei der Wahl hinzuziehen. Diese hängen von Ihrem eigenen Hintergrund ab oder bestimmen sich aus der Festlegung für eine akademische oder praxisorientierte Karriere. Insofern sollten Sie sich selber im Klaren sein, wo Sie sich am Ende der Dissertationszeit sehen. Legen Sie Ihre langfristigen Ziele und Ihre Erwartungen im Gespräche mit Ihrer potenziellen Referentin oder Ihrem potenziellen Referenten offen und stellen Sie dar, was diese für Ihr PhD Studium bedeuten. Welcher Professor oder welche Professorin sich für welche Forschungsgebiete und Dissertationsthemen interessiert, erfahren Sie auf den Webseiten der einzelnen Institute, Abteilungen (Schools), Forschungsstellen und der PhD Programme. Auf der Forschungsplattform «Alexandria» finden Sie ausserdem ein Verzeichnis aller Projekte, Vorhaben und Publikationen der Institute. Nutzen Sie Ihre Wahlmöglichkeit, vergleichen Sie existierende Dissertationsprojekte der Lehrstühle mit Themen, die Sie im Sinn haben, und erkundigen Sie sich bei Kommilitoninnen und Kommilitonen über die Ausgestaltung der Beziehung zwischen Doktorierenden und ihrem Dissertationskomitee.

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Die Kandidatinnen und Kandidaten für ein PhD Studium in «Economics and Finance (PEF)» müssen bei der Bewerbung noch keine Referentin oder Referenten bestimmt haben. Hierfür reichen Sie die Online-Anmeldung mit allen Dokumenten ein. Nach Prüfung der formalen Zulassungsbedingungen entscheidet die Programmkommission über die definitive Zulassung. Bei Annahme garantiert diese somit einen Platz im Programm und Sie müssen innerhalb eines Jahres nach Zulassung eine Referentin oder Referenten finden oder die Programmkommission bezeichnet einen Referenten oder eine Referentin. Die Kandidatinnen und Kandidaten für ein PhD Studium in «Finance (PiF)» bewerben sich direkt beim Programm. Das Programm bietet jeweils pro Studiengang Stellen für PhD Studierende bei Professorinnen und Professoren an, welche dann auch Betreuerin oder Betreuer sein werden. Die Bewerbenden werden aufgrund ihres Forschungsinteresses entsprechendden Positionen zugeführt.

Zulassung Wenn Sie eine Zulassungsverfügung zum PhD Studium erhalten, werden Sie automatisch als Doktorierende an der HSG eingeschrieben. Mit diesem Schreiben können Sie auch – falls notwendig – ein Visum beantragen.


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Die Forschungsgebiete unserer Professorinnen und Professoren erfahren Sie auf den Webseiten der einzelnen Institute, Abeilungen (Schools) und Forschungsstellen

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Planung und Promotionszeit Alle PhD Programme gliedern sich in eine Kurs- und eine Dissertationsphase. Manche Entscheidungen sollten Sie aber gleich zu Beginn treffen, darunter die Frage nach dem Schwerpunkt im Programm für «Betriebswirtschaftslehre (PMA)» und im Programm in «Economics and Finance (PEF)» sowie der Dissertationsform: Monographie? Kumulative Dissertation? Nicht zuletzt müssen Sie Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Das PhD Studium an der HSG wird in eine Kurs- und eine Dissertationsphase unterteilt. In der Kursphase belegen Sie Kurse, fertigen die Vorstudie an und stellen diese Ihrem Dissertationskomitee vor. Die daran anschliessende Dissertationsphase dient der Ausarbeitung der Dissertationsschrift. Während der Dissertationsphase besuchen Sie dissertationsbegleitende Seminare. Zum Schluss ist die Dissertation öffentlich zu verteidigen und zu publizieren. Die meisten Doktorierenden benötigen insgesamt drei bis vier Jahre für ihre Promotion. Beansprucht man hingegen die maximalen Fristen, kann sich der Prozess exklusive Bewerbungsverfahren auf bis zu maximal fünf Jahre erstrecken. Wie lange Sie dafür tatsächlich brauchen werden, hängt davon ab, welche Prioritäten Sie setzen, welche persönlichen Verpflichtungen Sie haben und welche individuellen Entscheidungen Sie treffen werden.

lehre (PMA)» oder im PhD Programm in «Economics and Finance (PEF)»? (2) Möchten Sie Ihre Dissertation als Monographie oder in Form mehrerer Beiträge schreiben? (3) Wie finanzieren Sie Ihre Lebenshaltungskosten?

Bevor Sie allerdings mit den ersten Kursen starten, sollten Sie sich bereits mit drei Fragen auseinandergesetzt haben: (1) Welchen Schwerpunkt wählen Sie im PhD Programm für «Betriebswirtschafts-

Monographie oder kumulative Dissertation

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Schwerpunkt PMA/PEF Wenn Sie sich für das PhD Programm in «Betriebswirtschaftslehre (PMA)» angemeldet haben, müssen Sie sich hier entscheiden, welche Vertiefung Sie wählen möchten. Das Programm bietet vier Schwerpunkte an: Accounting, Business Innovation, General Management oder Marketing. Im PhD Programm in «Economics and Finance (PEF)» können Sie zwischen Economics, Econometrics oder Finance wählen.

Neben der inhaltlichen Ausrichtung Ihrer Dissertation sollten Sie ebenfalls gleich zu


unisg.ch/studienfinanzierung

Beginn bestimmen, ob Sie diese kumulativ in Form mehrerer Aufsätze oder als Monographie verfassen möchten.

PhD Programm sind unterschiedliche Vorgaben für die kumulative Dissertation zu beachten.

Die Form wird im Rahmen der Programmvorgaben gemeinsam mit dem Referenten oder der Referentin festgelegt. Bei der Klärung dieser Frage orientieren Sie sich idealerweise zunächst an Ihrem spezifischen Forschungsthema. Ferner und nachgeordnet sollten Sie den daraus abgeleiteten Forschungsplan, die Methoden sowie die Natur Ihrer angestrebten Ergebnisse mit in Ihre Entscheidung einbeziehen.

Die kumulative Dissertation bietet sowohl die Gelegenheit, Forschungsfragen zu erarbeiten, die aus Budget-, Kapazitätsoder Komplexitätsgründen dem einzelnen Forscher nicht zugänglich sind, als auch die Chance, Ihre Ergebnisse zusammen mit Ihren Forschungspartnern extern zu präsentieren. Ausserdem sind Sie Teil einer Gruppe, die sich einem Thema und der damit verbundenen Fragestellung verschreibt. Die Kehrseite ist jedoch, dass sich der Koordinations- und Abstimmungsaufwand erheblich erhöht.

Einige Doktorierende wählen für ihre Dissertation die klassische Monographie. Andere wählen die kumulative Dissertation. Beim PEF und PiF ist diese Form sogar vorgegeben. Die kumulative Dissertation besteht aus wenigstens drei Aufsätzen, die für die Veröffentlichung in renommierten nationalen und internationalen Fachzeitschriften, in Sammelwerken, Kommentaren oder ähnlichen wissenschaftlichen Publikationen gedacht sind. Mindestens ein Beitrag ist als Einzelarbeit zu leisten. Dieser muss einen namhaften Anteil der gesamten Dissertation ausmachen. Die anderen Beiträge können in Ko-Autorenschaft verfasst werden. Es gilt aber gemeinhin die Bestimmung, dass jene Beiträge, die vor der Aufnahme des PhD Studiums bereits veröffentlicht wurden, nicht verwendet werden können. Je nach

Wofür auch immer Sie sich entscheiden: Das Verfassen Ihrer Arbeit wird in jeder Form, sei es die Monografie oder die kumulative Dissertation, mit einem ähnlichen Gesamtaufwand verbunden sein.

Stipendiat, Assistent oder doch Privatwirtschaft? Im Zusammenhang mit der Bewerbung sollten Sie sich gleichzeitig um die Finanzierung Ihres Doktorats kümmern. Der finanzielle Spielraum entscheidet oft massgeblich über den organisatorischen Anteil Ihres Doktorats. Knapp 80% der Doktorierenden arbeiten als Assistent oder Assistentin mit einem Beschäftigungsgrad von www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshell 11


30 bis 70 Prozent an einem Lehrstuhl oder bei einem Institut; andere erhalten ein Stipendium von einer wissenschaftlichen Gemeinschaft oder Stiftung (insbesondere für die Finanzierung von Auslandaufenthalten); und manche finden eine Teilzeittätigkeit oder eine Projektarbeit ausserhalb der Universität, meistens in Firmen oder Organisationen. Es gibt leider keine repräsentative Untersuchung zu den Lebenshaltungskosten von Doktorierenden. Das Bundesamt für Statistik hat im Jahre 2017 errechnet, dass Studierende auf Bachelor- und MasterStufe, welche ausserhalb des Elternhauses wohnen, durchschnittlich rund 2300 Franken pro Monat ausgeben. Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, diesen Betrag als Minimalgrenze für Ihre monat-

12 www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshelll

lichen Lebenshaltungskosten zu nehmen. Es ist wahrscheinlich, dass Ihre persönlichen Ausgaben für Essen, Kleidung, Mobilität, Reisen und Freizeit höher sein werden, während gleichzeitig Prämienverbilligungen und andere Vergünstigungen wegfallen.

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Für die Deckung Ihrer Auslagen müssen Sie mit mindestens 2300 Franken pro Monat rechnen.

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Kursphase In den ersten vier Semestern Ihres Studiums, der Kursphase, erfüllen Sie die Anforderungen Ihres Fachprogramms, fertigen die Vorstudie an und verteidigen diese. Wird die Vorstudie angenommen und sind alle erforderlichen PhD Kurse bestanden, ist die Kursphase abgeschlossen und Sie kommen in die Dissertationsphase.

Die Kursphase dient der fachwissenschaftlichen Vertiefung und der Vermittlung von methodischen Fähigkeiten. Für diese Phase sind maximal vier Semester bzw. zwei Jahre vorgesehen. Jedes PhD Programm hat seine eigenen Vorschriften bezüglich der Anzahl der zu belegenden Kurse und der dafür zu erwerbenden Credits. Bei der Kurswahl sollten Sie auch auf die Sprache achten, denn je nach PhD Programm gibt es unterschiedliche Konventionen.

Kurswahl Unabhängig vom PhD Programm müssen Sie die Kurse bis zum Ende der viersemestrigen Kursphase bestanden haben. Auch wenn Sie Ihr Programm als externe Doktorierende absolvieren, wird keine Ausnahme gewährt. Beim Vorliegen wichtiger Gründe wie Krankheit, Schwangerschaft, Unfall oder Todesfall kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Zum Ablegen von Zulassungsauflagen wird auf Antrag maximal ein zusätzliches Semester gewährt. Gemäss heutiger Re-

gelung ist Berufstätigkeit allerdings kein wichtiger Grund für eine Fristverlängerung. Bei Gewährung einer Fristverlängerung in der Kursphase verkürzt sich die Dissertationsphase entsprechend, da die Gesamtstudienzeit von 10 Semestern nicht überschritten werden kann. Die Anmeldung zu den jeweiligen Kursen ist verbindlich, bei Nichtantritt gilt der Kurs als nicht bestanden. Werden zwei oder mehr Kurse nicht bestanden, kann das PhD Studium an der HSG nicht mehr fortgesetzt werden.

Compass Sie sollten sich auf jeden Fall mit den verschiedenen Funktionen von Compass vertraut machen, denn Sie werden die meisten davon regelmässig brauchen, um administrative Angelegenheiten zu erledigen; zum Beispiel die Semestereinschreibung, die Kurseinschreibung («Bidding»), den Zugriff auf Ihre Immatrikulationsbestätigung, die Änderung Ihrer Korrespondenzadresse sowie Ihre persönliche Postbox, in welcher Ihnen nach Ihrer Zuwww.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshell 13


unisg.ch/doktorat

stimmung sämtliche Dokumente als pdf Dokument zugestellt werden. Das Passwort für den Zugang zu Compass bekommen Sie nach der definitiven Zulassung zum PhD Studium vom PhD Office.

Wechsel des Studiengangs Es mögen während eines laufenden PhD Studiums Umstände auftreten, welche einen Wechsel des PhD Programms oder des Schwerpunktes notwendig machen. Gründe für einen solchen Wechsel können beispielsweise sein: Neuausrichtung der Dissertation, objektive Unmöglichkeit der Weiterbearbeitung des ursprünglichen Themas oder ähnliche schwerwiegende Szenarien. Falls Sie einen Wechsel erwägen, stimmen Sie den Zeitpunkt und das Vorgehen mit der oder dem Executive Director Ihres Programms und dem PhD Office ab. Faktisch ist ein Wechsel bis zum Ende der Kursphase – allerdings vor der Einreichung der Vorstudie – möglich. Ein möglichst früher Zeitpunkt wird Ihnen jedoch bezüglich Aufwand und Kosten zugutekommen. Auf jeden Fall wird Ihre Zulassung erneut nach den für das neue Programm geltenden Richtlinien geprüft. Das bedeutet für Sie, dass Sie allenfalls zusätzliche Kursleistungen erbringen müssen. Bei einem Wechsel in ein komplett ande14 www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshelll

res Programm werden Ihnen unter Umständen Zulassungsauflagen auferlegt und nur wenige Leistungen angerechnet. Bei einem Schwerpunktwechsel innerhalb eines PhD Programms hingegen werden sich die Auflagen auf die Pflichtkurse konzentrieren.

Zusammenstellen Ihres Dissertationskomitees Das Dissertationskomitee besteht mindestens aus zwei Personen: der Referentin oder dem Referenten und der Korreferentin oder dem Korreferenten. Die Programmkommission kann weitere Mitglieder bezeichnen. Diese haben jedoch nur eine beratende Stimme. In der Regel verständigen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin auf die Person, welche das Korreferat übernehmen soll. Die Promotionsordnung hält in den Artikeln 11 und 12 fest, wer Referentin oder Referent und Korreferentin oder Korreferent sein kann. Für die Besetzung des Korreferats gelten andere Bestimmungen als für die Suche nach einer Referentin oder einem Referenten; es können beispielsweise auch Professoren oder Professorinnen anderer Universitäten benannt werden, da deren Expertise in einigen Fällen sinnvoll sein kann. Der Koordinations- und Administrationsaufwand erhöht sich jedoch


beträchtlich, sodass Sie gegebenenfalls sorgfältiger planen müssen. Das Dissertationskomitee muss spätestens mit der Einreichung der Vorstudie feststehen.

Vorbereiten der Dissertationsphase Viele Dissertationen erfordern die Erhebung empirischer Daten. Diskutieren Sie diesen Punkt sehr ausführlich und so früh wie möglich mit Ihrer Referentin oder Ihrem Referenten. Beginnen Sie mit der Suche nach möglichen Datenquellen und eventuellen Finanzierungsmöglichkeiten für die Datensammlung früh genug, am besten schon im Rahmen Ihrer Vorstudie. Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur die eigentliche Datenerhebung und –auswertung mehrere Monate in Anspruch nimmt. Oft dauert es allein mehrere Monate, bevor Sie im Feld überhaupt Zugang zu Datenquellen (Unternehmen, Institutionen, Datenbanken) erhalten, welche die Durchführung von empirischen Studien erst ermöglichen. Sobald Sie auf sensiblere Daten angewiesen sind, ist es sinnvoll, ein Forschungsabkommen mit der jeweiligen Institution abzuschliessen. Dadurch mindert man das Risiko, nach erfolgter theoretischer Vorarbeit am Feldzugang zu scheitern. Ferner, und darauf wird in vielen Fällen Ihr Vorstudienfeedback hinauslaufen, sollten Sie sich eine gründliche, realistische und pragmatische Forschungsstrategie zurechtlegen. Mit anderen Worten heisst das, die Forschungsfrage sollte erforschbar, die Methodik beherrschbar und die Erwartungen realistisch sein.

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Forschungsförderung an der HSG Die HSG unterstützt die Forschenden – und hier insbesondere den Forschungsnachwuchs – durch persönliche Beratung und Veranstaltungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Forschungsförderung, aber auch durch eigene Förderinstrumente. Das Team des Grants Office St.Gallen besteht aus der Geschäftsstelle der Forschungskommission (für Fragen zu Förderinstrumenten an der HSG und in der Schweiz), der Geschäftsstelle der Ethikkommission (für Fragen zur ethischen Unbedenklichkeit von Forschungsprojekten) und Euresearch St. Gallen (für Fragen zur Forschungsförderung durch die EU). Durch diese Anlaufstelle erhalten Sie diverse Unterstützungsmöglichkeiten für Ihre Forschung und die eigene akademische Karriere.

SNF-Forschungsstipendien Wenn Sie an einem Forschungsstipendium des SNF interessiert sind, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig vom Grants Office St.Gallen (research@unisg.ch) beraten zu lassen. Exzellenzstipendien des SNF (Doc.CH) Doktorierende am Anfang ihrer Promotion haben die Möglichkeit, sich auf ein Exzellenzstipendium des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zu bewerben. Der Beitrag wird für eine Dauer von 2-4 Jahren vergeben und dient der Deckung der Lebenshaltungskosten sowie weite16 www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshelll

rer Kosten des Forschungsprojekts. Auf ein begründetes Gesuch hin kann ein Teil der Dissertation im Ausland durchgeführt werden. Mobilitätsstipendien des SNF (Doc.Mobility, Early Postdoc.Mobility) Die SNF-Stipendien erlauben Forschenden, die am Anfang ihrer akademischen Karriere stehen, die Möglichkeit eines längeren Aufenthalts an einem ausländischen Forschungsinstitut. Die Förderung umfasst einen Beitrag zur Deckung der Lebenskosten sowie Pauschalen für Reise, Forschungsspesen und Kongressbesuche. Das Programm Doc.Mobility wird 2021 durch ein HSG-internes Moblitätsprogramm ersetzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.unisg.ch (Forschen/Grants Office St.Gallen/Förderung finden/Ausgewählte Fördermöglichkeiten nach Karrierestufe).

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Die HSG unterstützt die Forschenden durch verschiedene Förderinstrumente

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unisg.ch/research

Vorstudie

Kolloquium zur Vorstudie

Die Vorstudie zur Dissertation beschreibt das generelle Dissertationsvorhaben sowie die methodische Vorgehensweise. Zudem müssen Sie bereits erste Forschungsergebnisse nachweisen. Als Konsequenz dieser Vorgaben variiert die Vorstudie von Person zu Person. Die einen entwickeln ein detailliertes Modell jener Theorie, die sie überprüfen werden, und beschreiben den Forschungsansatz, den sie dabei anwenden wollen; die anderen schreiben das erste Kapitel oder den ersten Artikel ihrer Dissertation.

Die eingereichte Vorstudie wird vom Dissertationskomitee begutachtet. Anschliessend wird das Kolloquium durchgeführt. Das Kolloquium findet innerhalb von acht Wochen nach Einreichung der Vorstudie statt.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich im Rahmen der Vorstudie darüber klar zu werden, was Sie genau erforschen (Forschungsfrage) und wie Sie dabei vorgehen möchten (Forschungsplan). Führen Sie einen Erwartungsabgleich durch und legen Sie Umfang und Inhalt Ihrer Vorstudie zusammen mit Ihrer Referentin oder Ihrem Referenten fest. Sie müssen die Vorstudie bis Ende des vierten Semesters einreichen. Für die Einreichung wird eine Prüfungsgebühr von CHF 300 erhoben. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass eine nicht rechtzeitig eingereichte Vorstudie in einer Nachfrist von 6 Monaten nachgereicht werden muss. Diese kann dann nur noch angenommen oder abgelehnt werden. Eine Überarbeitung der Vorstudie entfällt in diesem Fall.

Am Kolloquiumstermin präsentieren Sie Ihre Vorstudie vor dem Dissertationskomitee. Das Kolloquium ist nicht öffentlich und dauert mindestens 30 Minuten. Danach trifft das Dissertationskomitee die Entscheidung über die gesamte Vorstudie. Ziel des Kolloquiums ist es, Ihnen ein sicheres Gespür dafür zu geben, was Ihr Dissertationskomitee konkret von Ihnen und Ihrer Dissertation erwartet. Es soll Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre weitere Forschungsarbeit strukturieren können und welche Änderungen gegebenenfalls nötig werden.

Annahme der Vorstudie Nach dem Kolloquium entscheidet das Dissertationskomitee darüber, ob die Vorstudie • angenommen, • zur Überarbeitung zurückgege- ben, • oder abgelehnt werden soll. Wird Ihre Vorstudie beim ersten Versuch angenommen und Sie hawww.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshell 17


ben alle Kurse der Kursphase sowie allfällige Zulassungsauflagen bestanden, ist die Kursphase abgeschlossen und die Dissertationsphase beginnt. Erscheint dem Komitee ein Teil der Vorstudie allerdings noch unklar (z.B. wegen zu unpräziser Forschungsfragen oder unbestimmtem Forschungsdesign), wird die Vorstudie zur Überarbeitung zurückgegeben. Für die Überarbeitung der Vorstudie gilt eine Frist von 12 Monaten. Sobald Sie die überarbeitete Version vorgelegt haben, müssen Sie diese nochmals mündlich in einem zweiten Kolloquium präsentieren. Im zweiten Versuch ist nur noch die Annahme oder die Ablehnung möglich.

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Wird die Vorstudie abgelehnt, kann das PhD Studium nicht mehr fortgesetzt werden. Ebenso ist die Zulassung zu einem anderen PhD Programm an der Universität St.Gallen nicht mehr möglich.

Notengebung Im PhD Studium werden die Kursleistungen im PhD Programm «Finance» mit der für die HSG üblichen Notenskala (6,0 = herausreichend, 4,0 = genügend, 1,0 = unbrauchbar) bewertet. Die benoteten Kurse sind bestanden, wenn der Durchschnitt aller Noten mindestens 4,0 beträgt. Die übrigen Programme («Rechtswissenschaft», «Betriebswirtschaft», «Organisation und Kultur», «International Affairs and Political Economy», «Economics and Finance»


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sowie «Informatik») bewerten mit «bestanden» und «nicht bestanden». Die so bewerteten Kurse müssen einzeln bestanden sein; es kann kein Ausgleich mit einer anderen Leistung erfolgen. Jede ungenügende Leistung kann einmal wiederholt werden. Die Ergebnisse werden in der vorlesungsfreien Zeit des betreffenden Semesters schriftlich verfügt. Werden zwei oder mehr Kurse/Seminare nicht bestanden, kann das PhD Studium an der HSG nicht mehr fortgesetzt werden.

GSERM Die GSERM Global School in Empirical Research Methods ist ein an der HSG integriertes Programm, welches Methodenkurse für PhD Studierende und PostDocs aus der ganzen Welt anbietet. Sie als bei uns immatrikulierte Studierende können je nach Programm einen bis mehrere Kurse in der GSERM besuchen, welche Ihnen an Ihr Curriculum angerechnet werden.

Young Investigator Programme (YIP) Das YIP ist die zentrale Anlaufstelle für Nachwuchsforschende, die nach Lösungen für ihre persönlichen Herausforderungen auf dem Weg zur wissenschaftlichen Qualifizierung suchen.

Empower Yourself! Das Programm hilft Ihnen, Kompetenzen zu erwerben, die Sie bei der Themenfestlegung, Organisation und Fertigstellung Ihrer Dissertation oder bei Ihrer Arbeit am Lehrstuhl bzw. Institut stärken. Haben Sie Ihre Dissertation verfasst, unterstützt Sie das YIP bei der Planung Ihrer beruflichen Zukunft sowie beim Erwerb von Fähigkeiten, die Ihnen den Einstieg in den nächsten Job erleichtern. Um mit anderen Doktorierenden ein Projekt zu verwirklichen, können Sie beim YIP finanzielle Mittel beantragen. Oder Sie treten einer PhDSchreibgruppe bei, die von einem Writing Facilitator begleitet wird. Sollten Sie eine Mentoring-Beziehung wünschen, stehen Ihnen die Programmverantwortlichen gerne zur Seite. Peer Projects Zusätzlich vergibt das YIP Mittel, die es Nachwuchskräften ermöglicht, ein gemeinsames Projekt zu verwirklichen.

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Die GSERM bietet Methodenkurse für PhD Studierende und PostDocs aus der ganzen Welt an

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Dissertationsphase Die Dissertationsphase dient der Ausarbeitung Ihrer Dissertation. Wird die Dissertation angenommen und sind alle formalen Anforderungen erfüllt, wird Ihnen die Urkunde an der Promotionsfeier überreicht. Danach dürfen Sie den Doktortitel tragen. Die Teilnahme an der Promotionsfeier ist obligatorisch. Die Dissertationsphase rückt den wissenschaftlich ausführenden und methodischen Teil Ihres PhD Studiums in den Vordergrund. Sie werden sich intensiv mit Ihrer Arbeit auseinandersetzen und den Forschungsplan, den Sie in der Vorstudie aufgestellt haben, ausführen. Viele Doktorierende gehen während dieser Phase zu Forschungszwecken ins Ausland oder stellen ihre Erwerbstätigkeit ein, um sich vollständig auf die Dissertation konzentrieren zu können.

Seminare Einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuten die in den meisten PhD Programmen obligatorischen Literatur- und Essay-Seminare, Dissertationskolloquien und ähnliches. In diesen Seminaren wird Ihnen eine besondere Förderung zuteil, die auch darin besteht, vor dem Plenum des Seminars Ihren aktuellen Forschungsstand zu präsentieren und zu diskutieren. Ferner werden Sie je nach Lehrstuhl und Programm auch an wissenschaftlichen Konferenzen teilnehmen oder Workshops mit Projektpartnern ausrichten. Bei der 20 www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshelll

Einhaltung Ihrer Zeitplanung hilft Ihnen eine besonnene Kalkulation der theoretischen und empirischen Teilbereiche Ihrer Arbeit.

Abgabeprozess Auch wenn Sie bis zur Abgabe schon die Hauptarbeit Ihrer Dissertation erledigt haben, verbleiben noch einige wichtige Aufgaben, die Sie nicht unterschätzen sollten. Sowohl die Einreichung als auch die Disputation sind an administrative Vorgaben geknüpft, an die Sie sich halten müssen. Informationen hierzu finden Sie im StudentWeb. Einreichen der Dissertation Die Dissertation ist spätestens zehn Semester nach Aufnahme des PhD Studiums einzureichen. Der genaue Zeitpunkt wird Ihnen nach Abschluss der Kursphase schriftlich mitgeteilt. Eine nicht rechtszeitig eingereichte Dissertation gilt als abgelehnt. Fristverlängerungen werden wiederum nur gewährt,


unisg.ch/doktorat

wenn wichtige Gründe geltend gemacht werden können. Beantragen Sie eine allfällige Terminverschiebung in jedem Fall so früh wie möglich. Bedenken Sie, dass dem Studiensekretär vor dem ursprünglichen Abgabetermin noch genügend Zeit bleibt, um Ihr Gesuch zu prüfen. Für die Einreichung der Dissertation wird eine Prüfungsgebühr von CHF 600 erhoben.

Disputation erfolgen soll.

Formale Anforderungen

werden soll. Die Annahme kann mit zu erfüllenden Auflagen im Sinne kleinerer Änderungen verknüpft werden. Wird die Dissertation zur Annahme empfohlen, muss die Disputation innerhalb eines Monats durchgeführt werden. In dieser müssen Sie nachweisen, dass Sie die an die Dissertation gestellten Anforderungen erfüllen. Die Disputation wird vom Dissertationskomitee abgenommen; sie erfolgt in den Räumen der Universität St.Gallen, dauert mindestens eine Stunde und ist öffentlich.

Die Dissertation muss zur Bewertung und für die Plagiatsüberprüfung einerseits elektronisch in EDIS hochgeladen, andererseits auch in gedruckter Form eingereicht werden. Hierzu stellt die Universität St.Gallen formale Anforderungen, welche im StudentWeb beschrieben werden. Beachten Sie, dass sich die Anzahl der gedruckten Exemplare nach den Mitgliedern Ihres Dissertationskomitees bemisst.

Das Komitee kann beantragen, dass die Dissertation • angenommen, • zur Überarbeitung zurückgege- ben, • oder abgelehnt

Begutachtung und Disputation Ihre Dissertation wird vom Dissertationskomitee begutachtet. Dafür stehen insgesamt vier Monate zur Verfügung, wovon drei für die Begutachtungsphase vorgesehen sind sowie ein weiterer Monat für die Disputation im Falle der Annahme der Dissertation. Während der Begutachtungsphase wird sich Ihr Dissertationskomitee abstimmen und eine gemeinsame Position erarbeiten, ob eine Einladung zur

Nach der Disputation leitet das Dissertationskomitee die Gutachten mit den Notenempfehlungen und der Disputationsnote an die Programmkommission zur abschliessenden Genehmigung weiter. Falls die Programmkommission der Empfehlung des Dissertationskomitees folgt, gilt Ihre Dissertation definitiv als angenommen und die endgültige Note wird festgelegt. Keine Disputation ist vorgesehen, wenn www.phd.unisg.ch - PhD in a Nutshell 21


die Dissertation entweder zur Überarbeitung zurückgegeben oder gänzlich abgelehnt wird. In diesen Fällen gehen die Gutachten direkt an die Programmkommission, welche diese ebenfalls genehmigt. Bei einer Rückgabe zur Überarbeitung gilt eine Frist von 12 Monaten. In allen Fällen werden Sie eine entsprechende Verfügung erhalten. Wie bei der Vorstudie ist eine zweite Rückgabe zur Überarbeitung nicht möglich. Bei einer Ablehnung der Dissertation kann das PhD Programm nicht mehr fortgesetzt werden. Ebenso ist die Zulassung zu einem anderen PhD Programm an der Universität St.Gallen nicht mehr möglich.

Gesamtnote Das PhD Programme «Finance (PiF)» gewichtet die Noten der Kurse zu 20%, die Dissertation zu 70% und die Disputation zu 10%. Bei den Programmen «Betriebswirtschaftslehre (PMA)», «Economics and Finance (PEF)», «Rechtswissenschaft (DLS)», «International Affairs and Political Economy (DIA)», «Informatik (DCS)» sowie «Organisation und Kultur (DOK)» fliesst die Dissertation mit einem Anteil von 80% und die Disputation mit 20% in die Gesamtnote ein. Aufgrund der Gesamtnote werden die Prädikate vergeben: •

Bei einem Durchschnitt von 5,75 bis 6,00: «Mit höchster Auszeich- nung» (summa cum laude)

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• Bei einem Durchschnitt von 5,50 bis 5,74: «Sehr gut» (magna cum laude) • Bei einem Durchschnitt von 5,00 bis 5,49: «Gut» (cum laude) • Bei einem Durchschnitt unter 5,00 wird kein Prädikat verge- ben. Mit der Abgabe der Dissertation ist das Verfahren noch nicht beendet. Sobald Ihre Gesamtnote schriftlich verfügt wurde, haben Sie maximal 1 Jahr Zeit, Ihre Dissertation in 7 Pflichtexemplaren drucken zu lassen und die elektronische Publikation in EDIS vorzunehmen. Für die elektronische Publikation Ihrer Dissertation erheben wir eine Pauschale von CHF 450 zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Doktoratsurkunde in A3 Format kostet CHF 210 und kann auf Wunsch via unser Zahlungsportal bestellt werden (https://zahlungsportal.unisg.ch/). Die 7 Pflichtexemplare (gemäss Druckvorschriften) werden in der Bibliothek eingereicht. Für diese sollten Sie folglich genügend zeitliche (Nachkorrektur, Formatierung, Administration) und finanzielle Ressourcen (Herstellungskosten) einplanen. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Doktorierenden hierfür mehr Zeit aufwenden müssen, als sie ursprünglich geplant hatten.


Den letzten Schritt auf dem Weg zum Doktortitel stellt die Teilnahme an der Promotionsfeier dar. Die HSG-Feier lehnt sich an eine alte akademische Tradition an, an der die Doktorwürde vom Rektor persönlich erteilt wird. Die Anwesenheit an der Promotionsfeier ist obligatorisch. Beachten Sie, dass Ihr Studium erst mit der Übergabe der Doktoratsurkunde abgeschlossen ist. Es ist Ihnen vorher nicht gestattet, den Doktortitel zu führen.

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Den letzten Schritt zum Doktortitel stellt die Teilnahme an der Promotionsfeier dar

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